Mitte Dezember wird im Hessischen Landtag die neue Hessische Gemeindeordnung (HGO) beschlossen. Die Koalition aus CDU und F.D.P. will mit der Änderung der HGO die kommunalwirtschaftliche Betätigung der Städte und Gemeinden deutlich erschweren. Insbesondere im Bereich der Energieversorgung und Energieerzeugung werden die Kommunen sich kaum noch aktiv beteiligen können. Per Gesetz soll nämlich geregelt werden, dass private Dritte mit mindestens 50% an Gemeindeunternehmen, die bspw. im energiewirtschaftlichen Bereich gegründet werden sollen, beteiligt werden müssen.
Um ein Zeichen in Richtung des Landtages zu senden, bringt die SPD-Fraktion Niestetal einen Dringlichkeitsantrag zur Gemeindevertretersitzung am 8. Dezember ein, in dem sie sich gegen die geplanten Änderungen der Regierungskoalition ausspricht. Dies tut die SPD nicht nur, weil die Nietetaler Gemeindevertretung eines der wenigen Parlamente ist, das noch vor der entscheidenden Landtagssitzung tagt, sondern weil es in Niestetal ein ganz konkretes politisches Interesse gibt. „Die Niestetaler Gemeindevertretung hat erst vor wenigen Wochen einstimmig beschlossen, die Möglichkeiten für die Übernahme der Stromnetze speziell für unseren Ort auszuloten. Wir wollen mit einem solchen Engagement die Energiewende aktiv gestalten und uns nicht von den Stromkonzernen abhängig machen. Eine tatsächliche Steuerungsfunktion kann die Gemeinde aber nur übernehmen, wenn sie die Mehrheit in einer entsprechenden Gesellschaft hat“, so der Fraktionsvorsitzende Jens Dieter Horn. Die SPD-Fraktion ruft daher in ihrem Antrag vor allem die Landtagsabgeordneten von CDU und F.D.P. dazu auf, von den vorgesehenen Verschärfungen abzusehen.
„Wichtig ist, dass die gesamte Gemeindevertretung mitzieht. Wenn die beiden anderen Fraktionen unserem Antrag nicht zustimmen sollten, würden sie die Beschlüsse zu den Stromnetzen konterkarieren. Schließlich waren sich damals alle Fraktionen in diesem Punkt einig“, meint Horn.
Die Niestetaler SPD-Fraktion sieht in den Vorschlägen der Regierungskoalition große finanzielle Gefahren für die Kommunen. Die Novellierung wird aller Voraussicht nach dazu führe, dass den hessischen Städten und Gemeinden nur noch Betätigungsfelder übrig bleiben werden, die in der Regel defizitär sind, wie z.B. Schwimmbäder oder Kindergärten. Bereiche mit echten Gestaltungsräume und Aussichten auf zusätzliche Einnahmen, würden dann der Privatwirtschaft zufallen.